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topics:raspberry_pi

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topics:raspberry_pi [2016/02/15 23:30] cyrustopics:raspberry_pi [2019/05/25 17:20] (aktuell) – [Data-Entry] anni
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 Ein Spiel aus dem Internet herunterzuladen, welches man nicht selbst besitzt, ist selbsterklärend als Verstoss gegen das schweizerische Urheberrechtsgesetz anzusehen. Wie auch Immer: "Wer das Recht hat, ein Computerprogramm zu gebrauchen, darf davon eine Sicherungskopie herstellen; diese Befugnis kann nicht vertraglich wegbedungen werden." [[https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920251/index.html#a24|Quelle]] Dem Artikel entnehme ich allerdings nicht klar, wie es mit dem Download, im Sinne einer Sicherungskopie, von ROMs aussieht, die man selbst besitzt. [[https://www.nintendo.com/corp/legal.jsp#download_rom|Nintendo]] hat dazu ein eindeutiges Statement verfasst (Anmerkung: meiner Meinung nach steht dort auch viel Bullshit drin, ist aber Off Topic). Da es sich bei Art. 24 Abs. 2 URG jedoch um zwingendes Recht handelt, //könnte// dies hierzulande kein Problem sein. Dies sind die Resultate meiner oberflächlichen Recherche ohne jede Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit, ich bin kein Jurist.  Ein Spiel aus dem Internet herunterzuladen, welches man nicht selbst besitzt, ist selbsterklärend als Verstoss gegen das schweizerische Urheberrechtsgesetz anzusehen. Wie auch Immer: "Wer das Recht hat, ein Computerprogramm zu gebrauchen, darf davon eine Sicherungskopie herstellen; diese Befugnis kann nicht vertraglich wegbedungen werden." [[https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920251/index.html#a24|Quelle]] Dem Artikel entnehme ich allerdings nicht klar, wie es mit dem Download, im Sinne einer Sicherungskopie, von ROMs aussieht, die man selbst besitzt. [[https://www.nintendo.com/corp/legal.jsp#download_rom|Nintendo]] hat dazu ein eindeutiges Statement verfasst (Anmerkung: meiner Meinung nach steht dort auch viel Bullshit drin, ist aber Off Topic). Da es sich bei Art. 24 Abs. 2 URG jedoch um zwingendes Recht handelt, //könnte// dies hierzulande kein Problem sein. Dies sind die Resultate meiner oberflächlichen Recherche ohne jede Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit, ich bin kein Jurist. 
  
-TL;DR: Auch wenn man mit den bekannten Suchmaschinen im Internet tonnenweise ROMs findet, legal ist dies in der Schweiz wenn dann höchstens, solange man eine Originalkopie des Spiels besitzt. Man bewegt sich hier auf jeden Fall in einer rechtlichen Grauzone.+TL;DR: Auch wenn man mit den bekannten Suchmaschinen im Internet tonnenweise ROMs findet, legal ist dies in der Schweiz wenn dann höchstens, solange man eine Originalkopie des Spiels besitzt. Man bewegt sich hier auf jeden Fall zumindest in einer rechtlichen Grauzone.
  
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topics/raspberry_pi.txt · Zuletzt geändert: 2019/05/25 17:20 von anni

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